Menue
Kosten

Wir informieren Sie in jedem Fall gerne gleich zu Beginn über die Höhe der zu erwartenden Gebühren. Bitte scheuen Sie sich nicht, diese Frage bereits im Erstgespräch anzusprechen.

Beratung

Die Anwaltskosten sind in dem Rechtsanwalts-
vergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die sogenannte Erstberatungsgebühr beträgt maximal 190,00 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. von 19 %. Die Höhe bemisst sich nach Aufwand, Umfang und Wert der Angelegenheit.

Rechtsschutzversicherung

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, trägt diese in der Regel die Kosten einer Erstberatung. Die Kosten einer Vertretung sind leider regelmäßig vom Versicherungsschutz ausgenommen. Die zu erwartenden Kosten werden wir in der Erstberatung mit Ihnen klären.

Vertretung

Die Kosten der anwaltlichen Vertretung sind in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach dem sogenannten Streitwert im Einzelfall. Diese Gebühr ist eine Pauschalgebühr, mit der alle im Rahmen der Vertretung erforderlichen Schriftsätze, Gespräche, Telefonate etc. beglichen werden.

Honorarvereinbarung

In Fällen, in denen die gesetzlichen Gebühren nach dem RVG den entstehenden Arbeitsaufwand nicht decken, werden wir Ihnen den Abschluss einer Honorarvereinbarung vorschlagen. Eine Honorarvereinbarung wird jedoch in jedem Fall vor Beginn des Mandates mit Ihnen erörtert und schriftlich niedergelegt.

Prozess-/Verfahrenskostenhilfe

Bei ungünstigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen kann Ihnen auf Antrag vom zuständigen Gericht Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe bewilligt werden. Bei Bewilligung von Prozess-/Verfahrenskostenhilfe werden die bei Ihnen anfallenden Gerichtskosten und unsere Anwaltskosten von der Justizkasse getragen. Das hierfür benötigte Antragsformular können Sie von uns erhalten.